AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, gültig für alle Aufträge mit Auftragsdatum ab dem 01.05.2017

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zu Beginn des Sendemonats, in dem die Anzeige ausgestrahlt wird. Für die rechtzeitige Anlieferung der Daten (spätestens 3 Werktage vor Beginn der Ausstrahlung) oder die Beauftragung zur Gestaltung eines Werbemotiv (spätestens 7 Werktage vor Ausstrahlung) ist der Auftraggeber verantwortlich.

Die Dekoba Werbung GmbH entscheidet letztlich über die Annahme und Ausstrahlung des Werbemotivs. Als Betreiber ist sie berechtigt, das Motiv nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen wegen des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen bzw. zu sperren. Dies ist insbesondere zulässig, wenn gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen die Interessen des Auftragnehmers verstoßen würde, oder der Auftrag nicht den anerkannten Verhaltensregeln des Zentralverbandes der Werbewirtschaft e.V. und des Deutschen Werberates entspricht. Wird die Ausstrahlung abgelehnt, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Sendefähig sind ausschließlich Inhalte und/oder Äußerungen, die nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen oder nicht beleidigend, nicht gewaltverherrlichend, nicht obszön, nicht diskriminierend oder nicht sexistisch sind. Auch schnelle Helligkeits- oder Farbwechsel können dazu führen, dass das Sendemotiv nicht sendefähig ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit nicht sendefähige Motive abzulehnen. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, unverzüglich sendefähige Motive anzuliefern.

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. Beauftragung der Motive ist stets der Auftraggeber verantwortlich. Die Ausstrahlung beginnt zum schriftlich vereinbarten Sendestart, bei Angaben von Startmonaten spätestens zum 1. des vereinbarten Monats.

Liefert der Kunde rechtzeitig vor Ausstrahlungsbeginn kein Werbemotiv, so berechtigt der Unterzeichner schon jetzt die Dekoba Werbung GmbH seinen Firmennamen und seinen Ort in einer Standardschrift als Standmotiv für die Ausstrahlung bis zur Anlieferung des endgültigen Sendemotives zu verwenden (Bsp.: „Elektro Mustermann, Merzig“). Es handelt sich bei der Buchung der Videowand um einen kontinuierlichen Mietvertrag über Anmietung von Werbeflächen, bzw. um die Anmietung eines Anteils der Werbezeit von elektronischen Werbeflächen, die während der Mietlaufzeit auch voll stets berechnet wird, auch wenn der Kunde – trotz Werbevertrag – zu einer bestimmten Zeit keine Ausstrahlung wünscht.

Werden Laufzeiten über mehrere Wochen gebucht, so handelt es sich in diesem Fall um ein Werbepaket mit Paketpreisen, welches ohne Pausen kontinuierlich abgenommen werden muss. Ein gewährter Sonderpreis für Werbepakete gegenüber der Preisliste ist an die kontinuierliche Abnahme des gesamten Paketes mit vereinbarten Laufzeit gebunden. Mit Unterzeichnung des Werbeauftrages gilt das Werbepaket und die Laufzeit als fest gebucht.

Werbepakete mit Paketpreisen verlängern sich immer wieder um die gebuchte Laufzeit der Erstbuchung, wenn diese nicht rechtzeitig vor Ablauf gekündigt werden. Die Kündigungsfristen betragen: 8 Wochen Kündigungsfrist bei Erstbuchungsdauer größer oder gleich 26 Wochen, 4 Wochen Kündigungsfrist bei Erstbuchungsdauer von 5 bis 25 Wochen, 1 Woche Kündigungsfrist bei Erstbuchungsdauer kleiner oder gleich 4 Wochen. Die Kündigung muss per Post oder Telefax mitgeteilt werden.

Der Auftragnehmer ist bemüht, technische Ausfälle der Werbemittel auf ein geringstes mögliches Maß zu reduzieren. Werbemittel stehen während der Hauptzeiten montags bis freitags von 06:00 bis 22:00 Uhr typisch zu 97% zur Verfügung.

Ein Ausfall des Werbemediums von nicht mehr als 20% der gebuchten Mindestausstrahlungen wird vom Auftragnehmer gegen eine erneute oder erhöhte Anzahl von Ausstrahlungen kompensiert. Bei Ausfällen von über 20% der gebuchten Mindestausstrahlungen hat der Kunde das Recht, den Rechnungsbetrag um die durch den Ausfall betroffene Zeit zu reduzieren. Der Auftraggeber kann den Anspruch nur innerhalb einer Woche nach Auftreten des Mangels schriftlich geltend machen, sofern er den Mangel unverzüglich nach Auftreten angezeigt hat.

Sollte eine Werbeanlage, die in einem Paket mit mehreren Anlagen gebucht wurde ausfallen, so verringert sich der Werbeauftrag nur um den Anteil der Werbeanlage selbst Der übrige Auftrag bleibt vom Wegfall unberührt.

Alle von uns produzierten, fotografierten oder gestalteten Motive, Vorlagen, Werbespots in Bild, Grafik, Text, Bewegtbild oder Ton unterliegen den Copyrights des Erstellers und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Gestalters, bzw. Erstellers, nicht verwendet werden. Der Kunde erwirbt stets nur ein Nutzungsrecht, nicht aber ein geistiges Eigentum an den erstellten Vorlagen.

Alle Änderungen dieses Auftrages bedürfen der schriftlichen Form. Der Auftragnehmer kann die gebuchten Werbemittel auch direkt mit der Rechnungsstellung beauftragen. Gerichtsstand ist Merzig. Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.